Mit E-Scooter unversichert auf der Straße?

Mit E-Scooter unversichert auf der Straße?

Die E-Scooter sind los. Viele schätzen die handlichen Gefährte auf dem Weg zur Arbeit oder in die Schule. Manch einer leiht sich den Roller, manch einer schlägt beim vermeintlichen Schnäppchen zu. Ohne Straßenzulassung kann das aber teuer werden. Welche Versicherung zahlt und was zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden.

1. Welche Roller sind überhaupt zugelassen?

Bevor Sie den neuesten Trend in Sachen Elektro-Kleinstfahrzeuge nutzen und Ihre Fußwege fortan nur noch mit dem elektrischen Tretroller bestreiten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Einen Führerschein brauchen Sie für Ihr neues Gefährt zwar nicht und auch eine Helmpflicht besteht nicht. Ohne einen Versicherungsaufkleber, der ein Anti-Fälschungs-Hologramm trägt und hinten am Fahrzeug angebracht werden soll, dürfen Sie allerdings nicht einfach losdüsen. Ihr E-Scooter muss folgende Merkmale aufweisen:

  • Zwei je unabhängige Bremsen

  • Mindestens eine Warn-Glocke

  • Der Beschleunigungshebel springt bei Loslassen automatisch auf die Nullstellung

  • Eine ausreichende Beleuchtung mit Vorderlicht, Schlussleuchte, Rückstrahler, zwei Blinkern sowie seitlichen Reflektoren

  • Maße mit einer Länge von maximal 2,00m, einer Breite von maximal 0,70m und einer Höhe von maximal 1,40m

  • Der Scooter fährt maximal 20 km/h

Achtung:

Nicht alle Modelle, die auf dem Markt verkauft werden, erfüllen die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien. Achten Sie deshalb beim Kauf auf die StZVO-Zulassung. Wenn Sie schon einen Scooter haben, der die Bedingungen nicht erfüllt, können Sie diesen unter Umständen nachrüsten.

2. Welche Versicherungen sind notwendig?

E-Scooter sind zwar wesentlich leiser und handlicher als Autos oder Mofas, ghören laut Verordnung aber in die Kategorie der Kraftfahrzeuge. Als Kraftfahrzeug kann Ihr Scooter anders als Ihr Fahrrad nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt werden. Deswegen benötigen Sie eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung. Ähnlich eines Mofa-Nummernschildes erhalten Sie dann vom Versicherer die Klebe-Plakette, die Sie hinten am Schutzblech des Rollers anbringen können.

Achtung:

Bei Verletzung der Versicherungspflicht oder wenn Sie den Versicherungsaufkleber nicht an Ihrem Scooter anbringen, drohen Geldstrafen entsprechend des Bußgeldkatalogs der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

E-Scooter: Diese Strafen drohen bei Nichtbeachtung:

  • Wer mit einem nicht zugelassenen E-Scooter unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro.

  • Wer ohne Versicherungskennzeichen fährt, zahlt 40 Euro.

  • Kommt es ohne Versicherung zu einem Unfall, drohen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz Geldstrafen von mehr als 100 Tagessätzen und Freiheitsstrafen.

E-Scooter Haftpflicht-Versicherung: Unsere Empfehlung:

Preis/Leistungs-Empfehlung

Die Bayerische

PDV
1,4
Tarif-Note
  • Personenschäden : Bis 100 Mio.€
  • Sachschäden: Bis 100 Mio.€
  • Vermögensschäden : Bis 100 Mio.€
  • Selbstbehalt : 0 €
19,10 € 1
jährlich
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1 Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

3. Welche Regeln gelten für die Fahrt?

Sie dürfen Ihren E-Scooter per Gesetz nur auf Radwegen und, nur wenn es keinen gibt, auf der Straße benutzen. Das Mindestalter für die Teilnahme am Straßenverkehr sind 14 Jahre. Auf Gehwegen sind die dynamischen Tretroller selbst bei ausgeschaltetem Motor verboten. Auch Mitfahrer dürfen Sie nicht auf dem mitnehmen. Beim Verhalten auf der Straße gibt es klare Regeln: E-Scooter-Fahrer sollen hintereinander fahren und sich möglichst rechts halten, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten. Wenn Sie Ihren Roller in Bus und Bahn mitnehmen wollen, so müssen sie ihn zusammenklappen.

Tipp:

Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, ob der regionale Verkehrsverbund oder das private Bahn- oder Fernbus-Unternehmen E-Scooter-Mitnahme erlaubt.

Einfach auspacken und losfahren ist nicht beim Tretroller. Denn ohne Versicherungsschutz ist keine Fahrt möglich. Wer unachtsam ist, muss mit hohen Strafen rechnen wie die Eltern eines unter 14-Jährigen, der ohne Erlaubnis unterwegs war und von der Polizei erwischt wurde. Noch schlimmer wird das, wenn in solch einer Situation noch ein Unfall passiert. Dann zahlt höchstwahrscheinlich auch die Versicherung nicht. Übrigens: Ob die coolen E-Scooter nachhaltige Gefährte sind oder zum Umweltschutz beitragen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Nicht selten landen Leihroller im Kanal oder werden unachtsam weggeschmissen. Paris reagiert beispielsweise und verbannt 15.000 Leih-Scooter aus der Stadt.

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