Gute Vorsätze umsetzen: Bedarf checken, Versicherung kündigen und mit optimierten Tarifen sparen

Gute Vorsätze umsetzen: Bedarf checken, Versicherung kündigen und mit optimierten Tarifen sparen

Sparen Sie kräftig, wenn Sie jetzt zum Jahresbeginn den Versicherungsordner auf Vordermann bringen. Die zentralen Fragen hierbei sind, wann Sie eine Versicherung kündigen und optimieren können. Was Sie grundsätzlich beachten müssen und wie der Start ins neue Jahr auch versicherungstechnisch gelingt, zeigt der folgende Policen Direkt-Check.

Preise und Leistungen von Versicherungen ändern sich. Deshalb lohnt es sich, die Versicherungen regelmäßig zu überprüfen. Denn durch einen Wechsel in moderne Tarife können Sie wie beim Handyvertrag sehr oft kräftig sparen – bei nicht selten besseren Leistungen.

Info:

Sie haben geheiratet, freuen sich über Nachwuchs oder eine eigene Immobilie? Ein neuer Lebensabschnitt bringt neue Sicherheitsanforderungen und damit veränderten Versicherungsbedarf.

Wer Zeit und Geld sparen will, überlässt die Arbeit dem digitalen VersicherungsmanagerKostenfrei und unverbindlich können Sie so Ihre Verträge prüfen und gegebenenfalls ein Angebot unterbreiten lassen. Sichere Anhaltspunkte gibt Ihnen hier auch der Bedarfscheck nach DIN-Norm

Sie haben Sparpotenzial im Versicherungsordner entdeckt und Sie wollen Versicherungen kündigen und zum Jahresbeginn ihre Verträge optimieren? Folgende Punkte sollten Sie jetzt beachten:

1. Die (fast) alles entscheidende Kündigungsfrist

Für eine ordentliche Kündigung der Versicherung sollten Sie die Frist für das Kündigungsschreiben kennen. In der Regel gilt:

Tipp:

Eine ordentliche Kündigung ist bis spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres (oft identisch mit dem Kalenderjahr) möglich.

Eine Ausnahme bildet die gesetzliche Krankenversicherung. Der Wechsel in eine andere Krankenkasse und die damit verbundene Kündigung des alten Vertrages ist jederzeit möglich mit einer Frist von 2 Monaten. Einzige Bedingung: Die Versicherung besteht seit mindestens 18 Monaten. Wenn Sie Ende Januar Ihre Krankenkasse kündigen, können Sie zum 1. April wechseln.

Sie haben Ihren Ordner geprüft und die Frist zur ordentlichen Kündigung bei allen anderen Versicherungen verpasst? Kümmern Sie sich einfach jetzt schon das kommende Jahr. In jedem Fall lohnt sich ein Blick auf die folgenden Punkte für das Sonderkündigungsrecht erfüllt ist.

2. Kündigung im Schadenfall

Wer mit der Regulierung eines Blechschadens unzufrieden ist oder sich von der Wohngebäudeversicherung mehr Unterstützung erhofft hat nach einem Leitungswasserschaden oder sich einfach ärgert über die Haftpflicht, die ausgerechnet den aktuellen Fall im abgeschlossenen Tarif nicht versichert sieht, kann gleich handeln:

Tipp:

Sie können Ihre Versicherung nach jedem Schaden kündigen – innerhalb eines Monats nach Regulierung eines Schadens oder nach Ablehnung einer Zahlung.

Kündigung nach Beitragserhöhung

Sie haben Post von Ihrem Versicherer bekommen mit der Nachricht, dass Sie künftig mehr bezahlen sollen? Dann können Sie innerhalb von einem 1 Monat ohne Angabe von Gründen kündigen.

In der Privaten Krankenversicherung besteht bei Beitragserhöhung für sämtliche Tarife, also auch Pflegeversicherungen oder Zahnzusatzversicherungen, eine Frist zur Sonderkündigung von 2 Monaten.

Wenn die gesetzliche Versicherungspflicht wieder eintritt durch den Beginn eines Angestelltenverhältnisses beispielsweise oder wenn Sie fortan beitragsfrei mitversichert sind, sollten Sie innerhalb von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung wird dann Fall rückwirkend gültig.

4. Versichertes Objekt entfällt

Sie sind umgezogen oder haben ein neues Auto gekauft? Dann kann es sich möglicherweise lohnen, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Gerade in der Kfz-Versicherung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

5. Kündigung bei Doppelversicherung

Unter Umständen stellen Sie beim Durchforsten Ihrer Unterlagen fest, dass Sie eine Versicherung doppelt haben. Wenn Sie kürzlich geheiratet haben, kann dies durchaus der Fall sein. Oder haben Sie etwa ganz vergessen, dass Sie vor Jahren bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hatten?

Stellen Sie eine Doppelversicherung fest, reicht ein Anruf bei einem der Versicherer. Normalerweise klären die Gesellschaften dann untereinander, welches der neuere Vertrag ist. Der wird dann aufgehoben und Sie bekommen sämtliche Beiträge bis zur Eheschließung beispielsweise rückerstattet.

Möglicherweise bleibt, je nach Versicherungsart, auch der Vertrag mit dem umfangreicheren Leistungsspektrum bestehen.

Eine Versicherung gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern ist in jedem Fall zu vermeiden. Das ist teuer und kann im Schadenfall dazu führen, dass beide Versicherer die Leistung verweigern.

Achtung:

Wer sich bewusst doppelt versichert, tut dies laut Versicherungsvertragsgesetz in betrügerischer Absicht. Wenn Sie nicht glaubhaft versichern können, dass dies aus Versehen geschehen ist, zahlt deshalb im Schadenfall im Zweifel keiner.

Wer seine Versicherungen im digitalen Versicherungsordner verwaltet, vermeidet auf jeden Fall ärgerliche und teure Doppelversicherungen und spart unter Umständen kräftig bei sogar besseren Leistungen.

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