Glas-Versicherung

  • Glasbruchversicherung als Zusatzkomponente der Hausratpolice möglich

  • Über 200 Tarife kostenfrei und unverbindlich vergleichen

  • Geld sparen und optimal versichert sein

  • Versicherung ab rund zwei Euro im Monat

Wenn Glas wieder kostet

Versicherung für Ihr Eigentum:

Versichert sind Glasschäden, die nicht über die Hausratsversicherung gedeckt sind

Rundum versichert sein:

Abgedeckt sind Glas-, Kunststoffscheiben, Lichtkuppeln, Glasbausteine, Profilbaugläser, Ceran-Kochfelder

Weitere Leistungen inklusive:

Z.B. auch Möbel wie Vitrinen oder Spiegelschränke

Auch als Zusatzoption wählbar:

Eine Glasbruchversicherung gibt es separat oder als Teil der Hausratversicherung

Was ist eine Glasversicherung?

Für zerbrechliches Glück gibt es die Glasbruchversicherung. Beispiel: Am Haus ist ein wunderschöner Wintergarten angefügt, mit großflächigen Glasflächen. In einer der großen Glasfronten zeigt sich ein Riss, der auf einmal quer über die komplette Glasscheibe läuft und bricht. Die Glasbruchpolice übernimmt in dem Fall die Kosten für die Notverglasung und auch für den Austausch der gesamten Scheibe.

Glasversicherung im Vergleich: Worauf muss ich achten?

Zentral ist die Frage, ob die Glasbruchversicherung Teil der Hausratversicherung sein soll oder ob die Police separat läuft. Bei einem Vergleich ist zu beachten, wie die Versicherer ihre Angebote differenzieren. Mitunter geht es um:

  • Gebäudeverglasung
  • Mobiliarverglasung

Tipp:

Die Unterschiede liegen im Preis und den eingeschlossenen Leistungen. Ein detaillierter Blick kann hier lohnen. Über Ihren individuellen Bedarf sollten Sie sich dabei im Klaren sein.

Was ist versichert?

Eine Hausratversicherung deckt nicht standardgemäß Glas-, Elementar- und Elektroschäden nach Blitzschlag oder den Fahrraddiebstahl ab. Die Erweiterung der Hausratversicherung oder der separat abgeschlossene Baustein der Glasbruchversicherung umfasst die Übernahme von Risiken bei der Gebäudeverglasung und der Mobiliarverglasung.

 

Umfang der Glasversicherung

Die versicherte Gebäudeverglasung:

  • Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern und Türen, Balkon, Wänden, Dächern, Brüstungen und Duschkabinen
  • Glas- und Kunststoffscheiben von Veranden, Loggien, Terrassen und Wintergärten, einschließlich deren Dachverglasung sowie Wetterschutzvorbauten.
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Glasbausteine und Profilbaugläser

Die versicherte Mobiliarverglasung:

  • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
  • Glasplatten
  • Stand-, Wand- und Schrankspiegel
  • Vitrinen
  • Schränke
  • Bilder

Überprüfen Sie bei Bedarf, ob Ihr Wunschtarif die folgenden Glastypen einschließt:

  • Aquarien und Terrarien
  • Glaskeramik-Kochflächen

Je nach Notwendigkeit übernimmt der Versicherer folgende Kosten:

  • Für den Handwerker, der beauftragt wurde.
  • Für die Notverglasung
  • Für den Auf- und Abbau von Gerüsten, die eventuell benötigt werden.
  • Für den Einsatz von Hebebühne oder Kran
  • Für den Ab- und Anbau von Schutzvorrichtungen, wie beispielsweise ein Fenstergitter als Einbruchsschutz
  • Für Aufräumarbeiten nach einem besonders schweren Schadensfall, insbesondere bei Vandalismus

Achtung:

Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind die sogenannten Hohlgläser. Dabei handelt es sich um Vasen, Trinkgefäße aus Glas und Lampen. Auch Brillengläser sind nicht durch die Glasversicherung abgedeckt.

Welche Vorteile hat eine Versicherung gegen Glasbruch für mich?

Alle, die über Glasflächen verfügen, deren Reparatur bzw. deren Ersatz hohe Kosten mit sich bringt, sind mit dem Abschluss einer Glasbruchversicherung gut beraten. Doch im Prinzip ist der Einschluss einer Glasbruch-Versicherung in die Hausratversicherung jedem Haushalt zu empfehlen.

Hinweis:

Der Versicherer leistet in der Regel für Schäden in unbegrenzter Höhe

Was kostet die Versicherung

Was kostet der Schutz gegen Glasbruch?

Was Sie monatlich für eine Glasversicherung bezahlen müssen, richtet sich je nach Versicherer nach der Größe Ihres Hauses oder Wohnung. Maßgeblich ist hier die Quadratmeterzahl der bewohnten Fläche. Bei anderen ist es entscheidend, ob sich die Wohnung in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus befindet. Günstige Tarife gibt es bereits ab drei Euro im Monat.

Zu beachten im Schadenfall

Nicht abgedeckt in der Glasbruchversicherung und/oder der Hausratversicherung sind generell Schönheitsfehler und vergleichbare leichte Beschädigungen der Glasoberfläche. Nur die Glasschäden werden von der Glasversicherung übernommen, die einen Austausch oder eine Reparatur erfordern. Daher wird von der Versicherung gegen Glasbruch die Beseitigung der folgenden Mängel in der Regel nicht ersetzt:

  • Trübungen des Glases

  • Schrammen und Kratzer

  • Absplitterungen

Fallbeispiel:

Nur die Glasschäden, die in den eigenen vier Wänden entstanden sind, werden durch die Hausratversicherung bzw. die Glasbruchversicherung abgedeckt. Sollte beispielsweise Junior eine fremde Scheibe zerstören, weil der Schuss danebenging, dann tritt die private Haftpflichtversicherung in Kraft.

Wie komme ich Schritt für Schritt zu einer günstigen Glasversicherung?

Beachten Sie die folgenden Schritte: 

  • Geben Sie Ihre Daten in den Vergleichsrechner ein.

  • Wählen Sie Ihren bevorzugten Tarif.

  • Schließen Sie direkt online ab.

Wie kann ich bei der Auswahl der Glasversicherung Geld sparen?

Wenn Sie im Schadenfall einen Selbstbehalt vereinbaren, können Sie bares Geld sparen. Durch den Ausschluss von Zusatzoptionen lässt sich der Versicherungsbeitrag ebenfalls reduzieren. Günstiger wird es auch bei jährlicher statt monatlicher Zahlungsweise.

Häufige Fragen zur Glasbruchversicherung

Für alle Mieter, Hausbesitzer und Wohnungseigentümer stellt die Glasbruchversicherung eine sinnvolle Versicherung dar und ist aus diesem Grund relevant und ratsam. Sobald Glas zu Bruch geht, sei es am Gebäude oder Mobiliar, dann besteht ein Versicherungsschutz.
Fotovoltaik-Module, Beleuchtungskörper aller Art, Glasmöbel, optische Gläser.
Der entstandene Schaden wird in Form von Naturalersatz entschädigt. Das bedeutet, dass die Versicherung für den Ersatz des Glases, als auch für den Einbau und die Lieferung aufkommt. Im Falle eines Schadens muss der Versicherungsnehmer sich um nichts kümmern und muss auch keine Kosten befürchten. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, dass die Versicherung direkt mit dem Handwerker abrechnet.
Einige Schäden am Glas sind von der Glasversicherung ausgeschlossen und werden somit auch nicht bezahlt. Dazu zählen Schrammen und Kratzer, die sogenannte Erblindung der Glasscheibe und ebenfalls Schäden an Trinkgläsern, Leuchtröhren, Handspiegeln und Glühbirnen.
Diese zählen nicht zur Glasversicherung und sollten über eine Brillenversicherung abgedeckt werden.
Ist der erste Beitrag bezahlt, beginnt der Versicherungsschutz. Hier muss darauf geachtet werden, ob es vertragliche Wartezeiten gibt.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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