Hörgerät kaputt: Wer muss dafür zahlen?

von Regina Potomkina | | Aktuell, Angestellter, Gesundheit, Hörgeräteversicherung
Hörgerät kaputt: Wer muss dafür zahlen?

Wer ein aufwendiges Hörgerät hat, benötigt im Schadenfall mitunter eine Hörgeräteversicherung. Denn die Krankenkasse zahlt nur einen Festzuschuss und unter Umständen nur alle 6 Jahre. Leistungsfähige Geräte sind weitaus teurer. Dass die wertvollen Alltagshilfen diversen Gefahren ausgesetzt sind, zeigt der Policen Direkt-Check mit den häufigsten Gründen, warum Hörgeräte zu Bruch gehen.

Achtung:

Ein Hörgerät bedeutet eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität, kostet aber leicht bis zu 2.500 Euro. Die Krankenkassen zahlen hiervon nur einen bestimmten Anteil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von der Krankenkasse maximal zwischen 1.000 und 1.500 Euro, je nach Versicherer fällt der Zuschuss deutlich geringer aus.

Krankenkassen zahlen nur alle 6 Jahre ein Neugerät

Die Krankenkassen kalkulieren mit bis 6 Jahren Nutzungsdauer. Wer früher ein neues Gerät braucht, muss dies selbst bezahlen. Eine Hörgeräteversicherung kann die finanziellen Folgen abdämpfen. Bei Reparaturen und Ersatz des Hörgerätes ist entscheidend, ob ein Hörgerät zum Nulltarif gekauft wurde oder eines, bei dem der Käufer zugezahlt hat.

Tipp:

Bei einem Nulltarif Hörgerät werden alle Reparaturen von der Krankenkasse übernommen, in der Regel für Zeitraum von 6 Jahren.

Wer ein eigenanteilspflichtiges Hörgerät trägt, muss auch bei Reparaturen zuzahlen. Für Privatversicherte gelten vergleichbare Regelungen, die aber von Versicherer zu Versicherer abweichen können.

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Die 5 häufigsten Gründe, warum ein neues Hörgerät angeschafft werden muss:

1. Hörgeräte-Verlust

Einmal nicht aufgepasst und schon ist das Hörgerät verschwunden. Ohne Hörgeräteversicherung wird eine solche Unachtsamkeit richtig teuer. Aber die Zusatzversicherung springt hier bis zu einem fest vereinbarten Betrag ein.

2. Beschädigung beim Sport

Es kann auch vorkommen, dass ihr Hörgerät beim Sport kaputt geht durch Sturz oder Feuchtigkeit. Es gibt zwar wasserfeste Hörgeräte. Dennoch bleibt ein Restrisiko. Die Hörgeräteversicherung springt ein bei Bruch und sonstiger Beschädigung.

3. Hörgeräte-Schäden durch Regen/ Feuchtigkeit/ Schweiß

Durch eindringendes Regenwasser oder Schweiß kann das Hörgerät starke Schäden nehmen. Es kommt außerdem häufig vor, dass einzelne Teile des Hörgeräts durch Nässe zerstört werden.

Achtung:

Die Hörgeräteversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden durch Schweiß und Ohrenschmalz.

4. Unabsichtliche Bedienfehler Ihrer Hörgeräte

Unsachgemäße Handhabung kann ernste Schäden herbeiführen. Schnell sind die Batterien falsch eingelegt oder einmal das falsche Ladekabel benutzt. Oder stellen Sie sich vor, dass Sie das Gerät falsch gereinigt haben und plötzlich nichts mehr geht. In diesem Fall zahlt die private Hörgeräteversicherung.

5. Diebstahl der Hörgeräte

Hörgeräte sind absolute Hightech-Geräte und nicht zuletzt wegen des Anschaffungspreises begehrt bei Dieben. Auch hier können Sie ruhig bleiben und auf Leistungen Ihrer Hörgeräteversicherung zählen.

Ihr Alltag ist voll von Situationen, die Ihr teures Hörgerät gefährden. Selbst wenn die Krankenkasse nicht oder nur eingeschränkt zahlt, können Sie sich mit Ihrer Hörgeräteversicherung auf weltweiten Schutz verlassen. Einzige weitere Einschränkung: Für Abnutzung und Verschleiß kommt auch die private Hörgeräteversicherung nicht auf.

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