Optimaler Schutz gegen den Knacks? Wann Handyversicherungen sinnvoll schützen

Optimaler Schutz gegen den Knacks? Wann Handyversicherungen sinnvoll schützen

Eine Handyversicherung übernimmt Leistungen, wenn Haftpflicht- oder Hausratversicherung an ihre Grenzen kommen. Jeder Zweite unter 30 Jahre hat bereits eine solche smarte Police. Was es vor dem Abschluss zu beachten gilt und für welche Schäden Handyversicherungen aufkommen, zeigt die Checkliste von Policen Direkt. Auch Tablets sind übrigens in der Regel versicherbar. Ob von Apple, Samsung, Sony oder Nokia – Smartphones und Tablets sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Längst gilt das Handy als Statussymbol, das schon mal bis zu 1.000 Euro wert sein kann. Gerade bei solch vielbenutzten und teuren Gegenständen sind kleine und größere Pannen nicht ausgeschlossen. Eine kurze Unachtsamkeit und schon fliegt das geliebte Smartphone von der Tischkante: Im Worst Case ist das Display völlig zersprungen und nicht mehr bedienbar. Auch Kinderhände sind für den ein oder anderen Schaden verantwortlich. Wer vorschnell direkt beim Kauf und ohne Vergleich eine Versicherung abschließt, kann im Schadensfall böse Überraschungen erleben. Es gibt nämlich zahlreiche Ausschlussklauseln, die von Versicherung zu Versicherung variieren. Was leisten also Handyversicherungen im Ernstfall? Wann zahlt auch Haftpflicht- oder Hausratversicherung? Die Policen Direkt-Übersicht liefert Antworten auf wichtige Fragen.

Was macht eine gute Handyversicherung aus? Checkliste für Handynutzer

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang bei einer guten Handyversicherung sollte in jedem Fall folgende Ereignisse beinhalten:

  • Display- und Bruchschäden,

  • Flüssigkeitsschäden,

  • Kurzschluss beziehungsweise Akkuschäden,

  • Blitzeinschlag und

  • Brand.

2. Diebstahlschutz

Auch Fälle von Diebstahl und Raub sollte eine gute Versicherung umfassen. Hierbei unterscheiden sich die Angebote stark. Zum Beispiel bietet Ergo Direkt – einer der Versicherer im Policen Direkt-Vergleich – einen Tarif mit und einen ohne Diebstahlschutz an. Das kann dann bei einem 800 Euro teuren Gerät einen preislichen Unterschied von zwei Euro im Monat ausmachen. Assona deckt mit dem myprotect-Tarif neben Diebstahl und Raub auch Einbruchsdiebstahl aus dem Auto ab. Das gilt ebenfalls für die Premiumpolice der Würzburger. Die Preisspanne reicht von 6 bis 20 Euro im Monat für einen entsprechenden Versicherungsschutz. Beachten Sie hier gerade auch die Details der Vertragsbestimmungen. Denn viele Versicherer setzen voraus, dass sich das Gerät stets in persönlichem Gewahrsam befindet. Wer das Handy in der Mittagspause in der Handtasche oder auf dem Schreibtisch zurücklässt, geht so im Falle eines Diebstahls leer aus.

Bild_Magazine Handyversicherung

3. Selbstbeteiligung

Eine mögliche Selbstbeteiligung spielt ebenfalls eine große Rolle. Manch Anbieter kommt frühestens drei Monate nach Abschluss der Versicherung für Schäden auf. Zudem werden häufig nur neue oder wenige Monate alte Mobilgeräte versichert. Wer eine große Auswahl haben möchte, sollte möglichst unmittelbar nach dem Kauf Angebote vergleichen und eine Versicherung abschließen.

4. Zeitwert/ Wiederbeschaffungswert

Von zentraler Wichtigkeit ist es, ob im Leistungsfall der Neu- oder Zeitwert bezahlt wird. Ein Blick in die Vertragskonditionen lohnt sich, da Premiumanbieter wie die Würzburger oder Assona im ersten Versicherungsjahr den vollen Kaufpreis erstatten. Ergo Direkt bezahlt nur 60 Prozent. Assurant Insurance ersetzt in der Premiumvariante laut Bedingungen “im Falle eines Totalschadens immer ein Gerät gleicher Art und Güte.”

5. Grobe Fahrlässigkeit/ Abnutzung

Vorsätzliche Beschädigungen sind in Standardtarifen normalerweise nicht abgedeckt. Das gilt ebenfalls für Abnutzungs- und Bagatellschäden. Schäden durch Bedienungsfehler gehören dagegen zum Leistungsumfang einzelner Versicherer.

6. Leihgerät

Wer auf schnellen Ersatz für das Gerät angewiesen ist, muss wissen: einen generellen Anspruch auf ein Leihgerät gibt es nicht.

Tipp von Policen Direkt Versicherungsexperte Manuel Reil:

„In der Regel gilt der Versicherungsschutz nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Handy oder Tablet. Wer fahrlässig handelt, riskiert Leistungsausschlüsse und kann im schlechtesten Fall leer ausgehen.“

Ein typisches Beispiel für fahrlässiges Handeln ist das Selfie in der Achterbahn. Denn die Wahrscheinlichkeit eines Displaybruchs ist in diesem Fall sehr hoch einzuschätzen.

Was gibt es noch zu beachten?

  • Beachten Sie auch die Mindestlaufzeit von Handyversicherungsverträgen. Viele Tarife sehen hier zwischen zwölf und 24 Monate vor.

  • Wird der Schaden am Gerät durch Dritte verursacht und nicht durch den Besitzer selbst, greift normalerweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

  • Wenn es zu einem Einbruch kommt, bei dem Handy oder Tablet gestohlen werden, oder zu einem Brand oder Rohrbruch in Ihrer Wohnung, dann trägt meist die Hausratversicherung die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung. Diese zahlt dann auch den Neuwert, nicht den Zeitwert, des Gerätes.

     

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